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   VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97   

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https://dejure.org/1997,9993
VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97 (https://dejure.org/1997,9993)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.08.1997 - 1 TG 1527/97 (https://dejure.org/1997,9993)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. August 1997 - 1 TG 1527/97 (https://dejure.org/1997,9993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 18 BBesG, § 25 BBesG
    Einbeziehung eines Teilnehmers an einem Aufstiegslehrgang in ein Auswahlverfahren für die Vergabe eines höherwertigen Amtes in seiner bisherigen Laufbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung bei der zum 1. Dezember 1996 beabsichtigten Besetzung von 12 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 BBesO mit Amtszulage nach Fußnote 3 im Bereich der Kriminalpolizei des Polizeipräsidenten in O in seinem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a.a.O. m.w.N.), von der auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, hat der Dienstherr bei der Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen um eine Beförderungsstelle auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung bedeutsamen Inhalts der Personalakten, insbesondere der aktuellen Beurteilung, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber und Bewerberinnen im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens einem Vergleich zu unterziehen und nach Feststellung der insoweit bedeutsamen Tatsachen eine wertende Abwägung und Zuordnung vorzunehmen, um den am besten geeigneten Bewerber zu ermitteln.

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97
    In Fällen vom Dienst freigestellter Beamter ist es sachgerecht, für eine Entscheidung über ihre berufliche Förderung eine Laufbahnentwicklung nachzuzeichnen, bei der sowohl die letzten Regel- oder Anlaßbeurteilungen als auch der Werdegang vergleichbarer Beamter berücksichtigt werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 7. November 1991, BVerwGE 93, 188).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung bei der zum 1. Dezember 1996 beabsichtigten Besetzung von 12 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 BBesO mit Amtszulage nach Fußnote 3 im Bereich der Kriminalpolizei des Polizeipräsidenten in O in seinem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung bei der zum 1. Dezember 1996 beabsichtigten Besetzung von 12 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 BBesO mit Amtszulage nach Fußnote 3 im Bereich der Kriminalpolizei des Polizeipräsidenten in O in seinem von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1995 - 2 A 11114/95

    Schadensersatzanspruch eines Beamten; Verletzung des Leistungsprinzips;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1997 - 1 TG 1527/97
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Antragsgegners sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem vom Antragsgegner vorgelegten Urteil vom 24. November 1995 - 2 A 11114/95.OVG - steht der Aufnahme des Antragstellers in das Auswahlverfahren für die Vergabe einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage nicht entgegen, daß der Antragsteller die Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben (vgl. Anlage I zum BBesG - Besoldungsgruppe A 9 Fußnote 3 -) während des Aufstiegslehrganges tatsächlich nicht wahrnehmen kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 M 47/99

    Einstweiliger Rechtsschutz von Beamten des gehobenen Vollzugsdienstes der Schutz-

    VGH, Beschluß vom 07.08.1997, Az.: 1 TG 1527/97,.

    HessVGH, Beschluß vom 07.08.1997, 1 TG 1527/97.

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